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Opferschutz: Neue EU-Rechtsvorschriften stärken Rechte von Verbrechensopfern

Europäische Kommission
Pressemitteilung
Luxemburg, 4. Oktober 2012

Opferschutz: Neue EU-Rechtsvorschriften stärken Rechte von Verbrechensopfern

Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding begrüßte heute die endgültige Verabschiedung neuer EU-Rechtsvorschriften, die den Rechtsschutz der geschätzten 75 Millionen Verbrechensopfer pro Jahr in der EU verbessern. Die EU-Richtlinie über den Opferschutz wurde heute vom Ministerrat verabschiedet, nachdem zuvor das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit (611 Ja-Stimmen bei 9 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen) das neue Regelwerk gebilligt hatte (MEMO/12/659). In der neuen EU-Richtlinie werden Mindeststandards für den EU-weiten Opferschutz festgelegt (siehe IP/11/585).
„Die Strafjustizsysteme der Mitgliedstaaten konzentrieren sich bisweilen zu sehr auf die Verfolgung Krimineller und vergessen dabei die Opfer. Mit den neuen EU-Rechtsvorschriften werden die Rechte von Opfern gestärkt. Niemand möchte einem Verbrechen zum Opfer fallen. Wenn dies jedoch geschieht, sollten die Betroffenen zumindest in der Gewissheit leben, dass sie EU-weit die gleichen grundlegenden Rechte genießen,“ erklärte Vizepräsidentin Viviane Reding. „Jährlich werden schätzungsweise 15 % der Europäer, d.h. 75 Millionen Menschen in der Europäischen Union Opfer eines Verbrechens. Bedenkt man weiter, dass 12 Millionen Europäer in einem anderen EU-Land wohnen und jährlich eine Milliarde Reisen in der EU zu verzeichnen sind, werden die neuen EU-Vorschriften in erheblichem Maße dazu beitragen, das Leid der Betroffenen zu lindern. Diese historische Leistung verdeutlicht eindrucksvoll, dass Europa sich tatsächlich für die Rechte der Bürger einsetzt.“
Hintergrund Die EU-Richtlinie über Mindeststandards für den Opferschutz war im Mai 2011 von der Kommission vorgelegt worden (IP/11/585 und MEMO/11/310). Ihre heutige Verabschiedung durch den Rat der EU folgte auf eine Abstimmung im Europäischen Parlament (MEMO/12/659). Zuvor war nach intensiven Verhandlungen unter Vermittlung der Europäische Kommission im Juni eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat erzielt worden. Die Mitgliedstaaten werden nach der Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der EU drei Jahre Zeit haben, diese in nationales Recht umzusetzen.
Die neue EU-Richtlinie über Mindeststandards für den Opferschutz soll in den 27 EU-Staaten Folgendes gewährleisten:
  • Opfer werden respektvoll behandelt, Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft werden in einem angemessenen Umgang mit Opfern geschult.
  • Opfer werden in einer für sie verständlichen Form über ihre Rechte aufgeklärt und über ihren Fall informiert.
  • In allen Mitgliedstaaten ist für Opferhilfe gesorgt.
  • Opfer können sich auf Wunsch am Verfahren beteiligen und werden unterstützt, wenn sie dem Prozess beiwohnen wollen.
  • Besonders schutzbedürftige Opfer wie Kinder, Vergewaltigungsopfer oder Behinderte werden angemessen geschützt.
  • Opfer werden während der polizeilichen Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens geschützt.

 

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